Zweitwohnungssteuer

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Eckernförde und Umgebung e.V.

Haus&Grund vertritt die Auffassung, das die Berechnung der Zweitwohnungssteuer in Eckernförde unwirksam ist.

Es wird dringend empfohlen, gegen die jetzt ergehenden Steuerbescheide der Gemeinde Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen:

„Hiermit lege ich gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid vom ………Widerspruch ein.

Die Einlegung des Rechtsmittels erfolgt zunächst nur zur Wahrung der Widerspruchsfrist.

Mit freundlichem Gruß

Wer nicht widerspricht erhält im Falle der Unwirksamkeit des Steuerbescheides kein Geld zurück!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben!